Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – und betrifft auch viele kleine und mittlere Unternehmen. Wer digitale Angebote hat, muss sicherstellen, dass diese für alle Menschen zugänglich sind – auch für Menschen mit Einschränkungen.
Aber was genau heißt das für Ihre Website? Und wie lässt sich das ohne Riesenbudget umsetzen? Wir klären auf.
Was bedeutet „barrierefreies Webdesign“ konkret?
Barrierefrei heißt nicht nur „für Sehbehinderte geeignet“ – sondern:
Kontraste, Schriftgrößen und Bedienbarkeit sind optimiert
Inhalte sind auch ohne Maus oder bei Sprachsteuerung nutzbar
PDFs, Formulare und Navigation sind klar strukturiert
Technische Standards wie WCAG 2.1 und BITV 2.0 werden eingehalten
Wen betrifft das Gesetz?
Das neue Gesetz richtet sich insbesondere an:
Unternehmen, die Online-Shops, Dienstleistungen oder digitale Informationen bereitstellen
Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten oder 2 Mio. € Jahresumsatz
Alle, die keine reine Offline-Dienstleistung erbringen
Was passiert bei Verstößen?
Wer nicht rechtzeitig umstellt, riskiert:
Abmahnungen, Bußgelder und Imageverlust
den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
Wettbewerbsnachteile gegenüber barrierefreien Mitbewerbern
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