Barrierefreiheit 2025: Was kleine Unternehmen jetzt beachten müssen

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – und betrifft auch viele kleine und mittlere Unternehmen. Wer digitale Angebote hat, muss sicherstellen, dass diese für alle Menschen zugänglich sind – auch für Menschen mit Einschränkungen.
Aber was genau heißt das für Ihre Website? Und wie lässt sich das ohne Riesenbudget umsetzen? Wir klären auf.


Was bedeutet „barrierefreies Webdesign“ konkret?

Barrierefrei heißt nicht nur „für Sehbehinderte geeignet“ – sondern:

  • Kontraste, Schriftgrößen und Bedienbarkeit sind optimiert

  • Inhalte sind auch ohne Maus oder bei Sprachsteuerung nutzbar

  • PDFs, Formulare und Navigation sind klar strukturiert

  • Technische Standards wie WCAG 2.1 und BITV 2.0 werden eingehalten


Wen betrifft das Gesetz?

Das neue Gesetz richtet sich insbesondere an:

  • Unternehmen, die Online-Shops, Dienstleistungen oder digitale Informationen bereitstellen

  • Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten oder 2 Mio. € Jahresumsatz

  • Alle, die keine reine Offline-Dienstleistung erbringen


Was passiert bei Verstößen?

Wer nicht rechtzeitig umstellt, riskiert:

  • Abmahnungen, Bußgelder und Imageverlust

  • den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

  • Wettbewerbsnachteile gegenüber barrierefreien Mitbewerbern


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